Die
Voraussetzungen

Die Leistungsform des Persönlichen Budgets wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum 1. Juli 2001 eingeführt. Mit dem Persönlichen Budget kannst du von den Rehabilitationsträgern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget wählen.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass das Persönliche Budget eine andere Form der Leistungserbringung ist und nicht etwa eine zusätzliche Leistung. Die erfolgreiche Beantragung eines persönlichen Budgets wird nur gewährleistet, wenn der Budgetnehmer einen Anspruch auf solche Leistungen hat, zum Beispiel durch körperliche und geistige Beeinträchtigungen.

Unsere Leistungen

Wir als Assistenzdienst unterstützen dich, dir einen Überblick zu verschaffen, über Rechte und Pflichten, die auf dich als Budgetnehmer zukommen, wenn du ein persönliches Budget beantragen möchtest. Zudem helfen wir dir, bei der Antragsstellung bei den infrage kommenden diversen Kostenträgern. Unsere Leistungen sind kostenfrei.

Zusätzlich übernehmen wir nach Bedarf Verwaltungsaufgaben, die du als Budgetnehmer bei der Nutzung und Verwaltung des Budgets zu erledigen hast. Dazu gehört die Erstellung der Lohnabrechnungen, die Unterstützung bei Sondersituationen wie Schwangerschaften und erstellen auch Kostenübersichten zur Abrechnung des Budgets mit dem Leistungsträger.

Das persönliche Budget ermöglicht Menschen mit einem festgestellten oder noch festzustellenden Anspruch auf Teilhabe- beziehungsweise Leistungen zum Beispiel eine „Eingliederungshilfe“ (für Menschen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen), anstelle der üblichen Sach- oder Dienstleistung eine Art Geldleistung. Der Budgetnehmer kann im Rahmen des Budgets und dessen Kriterien und Auflagen selbst entscheiden, wann und in welchem Umfang er welche Dienstleistung oder Unterstützung durch welche Person oder Einrichtung/Institution beziehungsweise Firma in Anspruch nehmen möchte. Diese Leistungen werden dann vom Budgetnehmer oder -empfänger als „Auftraggeber“ oder auch „Kunde“ unmittelbar selbst aus dem erhaltenden Betrag an den Dienstleistenden. 


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