Das Verfahren
Die Klärung der Zuständigkeit

Nach Antragsstellung muss der Träger innerhalb von zwei Wochen feststellen, ob er zuständig ist. Sollte der Träger sich für nicht zuständig halten, muss er den Antrag an den seiner Meinung nach zuständigen Träger weiterleiten, § 14 SGB IX. Es kann nicht vom Antragsteller verlangt werden, den Antrag neu bei einem anderen Träger zu stellen. Kommt der Träger, bei dem der Antrag gestellt wurde, seiner Pflicht die Zuständigkeit zu ermitteln nicht nach, wird er selbst nach zwei Wochen zuständig, auch wenn er eventuell gar nichts mit den Leistungen zu tun hat. 
Der Gesetzgeber hat dies fest im Gesetz verankert, um ein unnötiges Aufschieben der Anträge zu vermeiden. In der Praxis muss aber häufig mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden. Für viele Sachbearbeiter ist das Persönliche Budget neu und es fehlen benötigte Arbeitsanweisungen. Hier sind Nachsicht und ein offener Austausch mit den Sachbearbeitern förderlicher, wie auch ein konsequentes Bestehen auf Fristen.

Bedarfsfeststellung

Beigefügte Dokumente im Antrag helfen häufig den Bedarf an Leistungen schnell zu ermitteln. Oftmals sind aber Gutachten veraltet oder Einstufungen noch nicht vorgenommen. Im Antragsprozess ist es daher häufig notwendig, dass der zuständige Träger den Bedarf feststellt. Dies hat er unverzüglich zu tun, § 14 SGB IX, also muss er nach Feststellung der Zuständigkeit sofort prüfen, ob eine Begutachtung notwendig ist und diese auch veranlassen. Je nach Träger sind die Vorgehensweisen hier unterschiedlich.
Budgetkonferenz

Sobald die Zuständigkeit des Trägers und der Bedarf geklärt sind, müssen die Details des Budgets abgestimmt werden, die dann in der Zielvereinbarung festgehalten werden. Dazu finden oft Treffen mit Antragsteller und den zuständigen Sachbearbeitern statt. Diese nennt man meist Budgetkonferenz. Teilnehmer können auch ein gesetzlicher Betreuer, Angehörige oder die Budgetassistenz sein.
Es werden üblicherweise noch einmal die beantragten Leistungen besprochen, wie genau diese umgesetzt werden, welche Ziele damit erreicht werden sollen und welche Gelder dafür bereitgestellt werden. Wir empfehlen, dass der Budgetnehmer nicht alleine an einer Budgetkonferenz teilnimmt, sondern stets Freunde, die Budgetassistenz oder ihm Vertraute bittet, mitzukommen. 
In der Praxis wird eine Budgetkonferenz nur in einigen Fällen durchgeführt, häufig werden alle Fragen per Telefon und E-Mail schon geklärt.


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