Häusliche Krankenpflege (HKP) umfasst in Deutschland alle medizinischen Leistungen, sowie in Spezialfällen Außerklinische Intensivpflege (AIK), als Sonderleitung, und werden von der Krankenversicherung getragen. Für die sogenannte AIK werden nur Fachkräfte eingesetzt, für beatmete oder anderweitig intensivpflegebedürftige Personen.
Über das persönliche Budget können in den meisten Fällen auch Hilfskräfte eingesetzt werden, anders als die durch Pflegedienste eingesetzten Fachkräfte. Einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege, wie auch auf das persönliche Budget muss zuvor durch den behandelnden Arzt beschrieben werden, wozu er eine häusliche Krankenpflegeverordnung, in welcher der Bedarf festgestellt wird, erstellt.