Die
Leistungen

Da es viele Möglichkeiten gibt Leistungen einzuteilen, stellen wir im Folgenden nur die üblichen Leistungsbereiche dar, anhand der Zuständigkeit der unterschiedlichen Leistungsträger. Dies umfasst nicht alle Fälle. Für Arbeitsunfälle sind grundsätzlich Unfallversicherungen zuständig und bei Schädigung durch Fremdeinwirkung die Unfallversicherung. Folgende Einteilung haben wir vorgenommen:

  • Häusliche Krankenpflege
  • Häusliche Pflege und Assistenz
  • Arbeits-, Schul-, und Studienassistenz
  • Freizeitassistenz
  • Elternassistenz
Häusliche Krankenpflege (HKP) umfasst in Deutschland alle medizinischen Leistungen, sowie in Spezialfällen Außerklinische Intensivpflege (AIK), als Sonderleitung, und werden von der Krankenversicherung getragen. Für die sogenannte AIK werden nur Fachkräfte eingesetzt, für beatmete oder anderweitig intensivpflegebedürftige Personen. 
Über das persönliche Budget können in den meisten Fällen auch Hilfskräfte eingesetzt werden, anders als die durch Pflegedienste eingesetzten Fachkräfte. Einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege, wie auch auf das persönliche Budget muss zuvor durch den behandelnden Arzt beschrieben werden, wozu er eine häusliche Krankenpflegeverordnung, in welcher der Bedarf festgestellt wird, erstellt.

Die persönliche Assistenz gibt Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit, ihr Leben frei und nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Die Assistenz umfasst alles aus dem alltäglichen Leben, wobei Unterstützung benötigt wird. Darunter fallen unter anderem Bereiche wir Körperpflege, Unterstützung im Haushalt, Mobilitätshilfe, Behördengänge, Kommunikationshilfe, Freizeitgestaltung und vieles mehr. Menschen mit Beeinträchtigungen wählen als Assistenznehmer ihre Assistenten selbstständig aus und äußern Wünsche und Ziele, bestimmen die Dauer, Ort, Art und Umfang der Assistenzleistung.


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