Sozialversicherungsabgaben
Neben der monatlichen Sozialversicherungsabgaben, fallen zusätzlich Lohnsteuer an, wenn der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig ist. Hierzu muss zuerst bei der Krankenkasse die Beschäftigung des Arbeitnehmers angemeldet werden. Aus den Arbeitnehmerbeiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung setzen sich zum einen die Abgaben zusammen, wie auch aus den Arbeitgeberbeiträgen.
Hieraus entsteht zumeist ein hoher Arbeitsaufwand, wie ein Beispiel von 4 Angestellten mit 4 verschiedenen Krankenkassen zeigt, denn die Beitragssätze müssen individuell für jeden einzelnen Arbeitnehmer berechnet werden.
Weitere Abgaben
Neben den Sozialversicherungsabgaben und der Lohnsteuer müssen auch Beiträger zur Unfallversicherung und auch zur Umlage U1 und U1 gezahlt werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Beiträge nicht zwingend auf alle Arbeitnehmer entfallen und immer das Beschäftigungsverhältnis als Grundlage dient.
Nachweisführung
Die geleisteten Beiträge und Steuerzahlungen müssen ordnungsgemäß erfasst werden. Dies dient nicht nur als Nachweiszweck gegenüber dem Träger, der das Persönliche Budget zur Verfügung stellt, sondern auch gegenüber Finanzämtern und Krankenversicherungen.