Ein Persönliches Budget ist eine alternative Leistungsform zur Sachleistung. Anstatt beispielsweise 8 Stunden Unterstützung am Tag über einen Pflegedienst zu erhalten, überweist der Kostenträger Geld auf ein Konto des Budgetnehmers, so dass dieser seinen Bedarf eigenständig haushalten kann.
Der Antrag auf ein Persönliches Budget kann weitestgehend formlos gestellt werden, das heißt es gibt keinen Vordruck dafür. Im Antragsschreiben empfehlt es sich die aktuelle Situation zu schildern und die Personen und Stellen zu nennen, die bereits tätig sind.
Im Folgenden sollte der Grund für die Beantragung der Leistung dargestellt werden, zum Beispiel weil ein Angehöriger nicht mehr zur Verfügung steht. Zusätzlich sollte man die Ziele des Antrags nochmal definieren und wie die Lösung am Ende im Idealfall aussehen soll.
Damit der Sachbearbeiter die Situation verstehen kann und damit es gegebenenfalls zu einem schnelleren Verfahren kommt, ist ein gutes Anschreiben wichtig, damit die mit dem Persönlichen Budget verbunden Leistung nachvollziehen werden können. Die Verwaltung des Persönlichen Budgets ist die Budgetassistenz, also die Planung, Kostenkalkulation und Abführung von Lohnnebenkosten usw.
Auf ein Persönliches Budget und dessen Leistungserbringung haben Menschen mit einer wesentlichen körperlichen und geistigen Beeinträchtigung ein Rechtsanspruch. Wir unterstützen dich als Budgetnehmer dabei, deine Ansprüche bei den verschiedenen Kostenträgern durchzusetzen.