Der Antrag

Ein Persönliches Budget ist eine alternative Leistungsform zur Sachleistung. Anstatt beispielsweise 8 Stunden Unterstützung am Tag über einen Pflegedienst zu erhalten, überweist der Kostenträger Geld auf ein Konto des Budgetnehmers, so dass dieser seinen Bedarf eigenständig haushalten kann.
Der Antrag auf ein Persönliches Budget kann weitestgehend formlos gestellt werden, das heißt es gibt keinen Vordruck dafür. Im Antragsschreiben empfehlt es sich die aktuelle Situation zu schildern und die Personen und Stellen zu nennen, die bereits tätig sind. 
Im Folgenden sollte der Grund für die Beantragung der Leistung dargestellt werden, zum Beispiel weil ein Angehöriger nicht mehr zur Verfügung steht. Zusätzlich sollte man die Ziele des Antrags nochmal definieren und wie die Lösung am Ende im Idealfall aussehen soll. 
Damit der Sachbearbeiter die Situation verstehen kann und damit es gegebenenfalls zu einem schnelleren Verfahren kommt, ist ein gutes Anschreiben wichtig, damit die mit dem Persönlichen Budget verbunden Leistung nachvollziehen werden können. Die Verwaltung des Persönlichen Budgets ist die Budgetassistenz, also die Planung, Kostenkalkulation und Abführung von Lohnnebenkosten usw. 
Auf ein Persönliches Budget und dessen Leistungserbringung haben Menschen mit einer wesentlichen körperlichen und geistigen Beeinträchtigung ein Rechtsanspruch. Wir unterstützen dich als Budgetnehmer dabei, deine Ansprüche bei den verschiedenen Kostenträgern durchzusetzen. 

Die Kostenkalkulation

Bei der Beantragung eines Persönlichen Budgets im Arbeitgeber-Modell empfehlen wir die erwarteten Kosten genau aufzulisten.
Dazu zählen Kostenfaktoren, wie zum Beispiel die Anzahl der geplanten Stunden, der Sozialversicherungsabgaben und der Buchhaltungskosten. 
Weil dieser Schritt bei der Beantragung des Persönlichen Budgets sehr komplex ist, haben wir weiter unten einen gesonderten Abschnitt hinzugefügt. 
Anders ist es bei Dienstleister-Modellen, denn hier reicht ein Kostenvoranschlag aus. 
Es ist äußerst wichtig eine korrekte Kalkulation zu erstellen, da sonst früher oder später schwerwiegende Probleme für die Durchführbarkeit des Budgets entstehen können.

Das Gutachten

Normalerweise wird von dem zuständigen Sachbearbeiter geprüft, ob ein Anspruch auf die beantragten Leistungen besteht. Aus diesem Grund empfehlen wir, bereits vorhandene Gutachten, wie zum Beispiel bei der Beantragung von Pflegediensten das MDK-Gutachten (medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder eine ärztliche Verordnung über die häusliche Krankenpflege dem Antrag beizufügen. Wenn dies noch nicht der Fall ist und erst ein Pflegegrad festgestellt werden muss oder eine Neueinstufung nötig ist, wird dies vom Sachbearbeiter mitgeteilt. 
Diese Begutachtung ist in fast allen Leistungen und egal in welcher Leistungsform notwendig, denn Pflegeleistungen werden ohne Pflegegrad oder MDK-Gutachten nicht erbracht, genau wie häusliche Krankenpflege nicht ohne häusliche Krankenpflegeverordnung erbracht wird. 

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